Entlastung │ Betreuung │ Freiraum
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Alle Personen mit den Pflegegraden 1 - 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag der Pflegekasse, mit denen sie "Angebote zur Unterstützung im Alltag" einkaufen können.
Der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zu Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag wird über die Krankenkasse beantragt.
Er beträgt in der Regel 125,00 Euro im Monat. Im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen kann der Betrag auch höher liegen. Dieses Geld können Sie einsetzen, um ihr Kind z.B. einmal pro Woche nachmittags durch die GSHN als Anbieter von "Angeboten zur Unterstützung im Alltag" betreuen zu lassen und so Freiräume für sich und die Familie zu schaffen.
Vereinbaren Sie mit uns gern einen persönlichen oder telefonischen Termin.